Über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir an dieser Stelle bereits ausführlich berichtet. Der Sinn dieses Gesetzes bleibt weiterhin mehr als umstritten. Dennoch ist es zum 1. Januar in Kraft getreten und macht sich bei Scheidungs- und nicht ehelichen Kindern bereits deutlich bemerkbar: Die Unterhaltspflichtigen müssen für diese Kinder...