Kolumne

Höherer Kindesunterhalt durch «Wachstumsbeschleunigungsgesetz»

Über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir an dieser Stelle bereits ausführlich berichtet. Der Sinn dieses Gesetzes bleibt weiterhin mehr als umstritten. Dennoch ist es zum 1. Januar in Kraft getreten und macht sich bei Scheidungs- und nicht ehelichen Kindern bereits deutlich bemerkbar: Die Unterhaltspflichtigen müssen für diese Kinder...

Hartmut Fischer

Steuererklärung

Schnell wie Tütensuppe - die 5-Minuten-Steuererklärung

Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass selbst die Finanzbehörden mittlerweile Geld für eine verbindliche Auskunft verlangen. Kein Wunder, dass viele Bürger deshalb gar keine Lohnsteuer zurückfordern und dem Staat viel Geld schenken. Oder die Abgabepflicht für einige hundert Euro vom Steuerberater erledigen lassen. Mit der neuen 5-Minuten-Steuererklärung gibt's jetzt erstmals eine echte Alternative. Unter www.taxango.de gibt es die vereinfachte Online-Erklärung für Berufseinsteiger, Arbeitnehmer, Schüler und Studenten. Man benötigt nichts weiter als den Lohnsteuernachweis seines Arbeitsgebers und eine aktive Internetverbindung.
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Steuerwissen auf Mausklick

Sie suchen aktuelle Informationen zu Stichwörtern wie Kinderbetreuung, Eigenheimzulage oder auch Dienstreise? In der Bibliothek haben wir für Sie zahlreiche Dokumente nach vorgegebenen Suchwörtern abgelegt. Ein Mausklick - und wir präsentieren Ihnen alles Wissenswertes zu dem gewählten Suchbegriff.

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Ausgabe 11_2009:
Top-Thema >> Bürgerentlastungsgesetz: Gesetzesänderung 2010 - Weniger Last für Steuerzahler
Tipp >> Riester-Rente: Einige Vorschriften verstoßen gegen EU-Recht
Strategie >> Lohnsteuerermäßigungsantrag: Jetzt für höheres Nettogehalt 2010 sorgen


 Steuer-News

Jahreswagen: Belegschaft kann sich Lohsteuer erstatten lassen

Bekommt ein Arbeitnehmer vom Automobilhersteller oder einem Kfz-Händler ein neues Auto verbilligt zur Verfügung gestellt, muss er aufgrund der günstigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht mehr den...

 

 Steuer-Tipp

Betriebsprüfung: Gesetzlich nicht Vorgesehenes muss dem Betriebsprüfer nicht «einsehbar» sein

Steuerzahler brauchen Betriebsprüfern nur zu gestatten, solche elektronisch gespeicherte Daten einzusehen, "zu deren Aufbewahrung und Offenlegung sie gesetzlich verpflichtet" sind. Lediglich für den internen Gebrauch angefertigte Dateien müssen nicht geöffnet werden. (Ob dies, falls solche Aufzeichnungen keine Betriebsgeheimnisse enthalten, taktisch klug ist, war vom Bundesfinanzhof nicht zu prüfen und kommentieren.) (AZ: VIII R 80/06)

 Lexikon

Steuer

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