Kolumne

Höherer Kindesunterhalt durch «Wachstumsbeschleunigungsgesetz»

Über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir an dieser Stelle bereits ausführlich berichtet. Der Sinn dieses Gesetzes bleibt weiterhin mehr als umstritten. Dennoch ist es zum 1. Januar in Kraft getreten und macht sich bei Scheidungs- und nicht ehelichen Kindern bereits deutlich bemerkbar: Die Unterhaltspflichtigen müssen für diese Kinder...

Hartmut Fischer

Steuererklärung

Schnell wie Tütensuppe - die 5-Minuten-Steuererklärung

Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass selbst die Finanzbehörden mittlerweile Geld für eine verbindliche Auskunft verlangen. Kein Wunder, dass viele Bürger deshalb gar keine Lohnsteuer zurückfordern und dem Staat viel Geld schenken. Oder die Abgabepflicht für einige hundert Euro vom Steuerberater erledigen lassen. Mit der neuen 5-Minuten-Steuererklärung gibt's jetzt erstmals eine echte Alternative. Unter www.taxango.de gibt es die vereinfachte Online-Erklärung für Berufseinsteiger, Arbeitnehmer, Schüler und Studenten. Man benötigt nichts weiter als den Lohnsteuernachweis seines Arbeitsgebers und eine aktive Internetverbindung.
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  Bibliothek

Steuerwissen auf Mausklick

Sie suchen aktuelle Informationen zu Stichwörtern wie Kinderbetreuung, Eigenheimzulage oder auch Dienstreise? In der Bibliothek haben wir für Sie zahlreiche Dokumente nach vorgegebenen Suchwörtern abgelegt. Ein Mausklick - und wir präsentieren Ihnen alles Wissenswertes zu dem gewählten Suchbegriff.

  Sparbuch-Steuertipps

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Ausgabe 11_2009:
Top-Thema >> Bürgerentlastungsgesetz: Gesetzesänderung 2010 - Weniger Last für Steuerzahler
Tipp >> Riester-Rente: Einige Vorschriften verstoßen gegen EU-Recht
Strategie >> Lohnsteuerermäßigungsantrag: Jetzt für höheres Nettogehalt 2010 sorgen


 Steuer-News

Steuererklärungen für 2011: Verschiedene Abgabefristen sind zu beachten

Grundsätzlich müssen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung für 2011 bis zum 31. Mai 2012 bei ihrem Wohnsitz- oder Betriebsstätten-Finanzamt eingereicht haben. Doch diese Frist lässt sich oft verlängern....

 

 Steuer-Tipp

Werbungskosten: Auch ein «theoretischer» Arbeitsplatz lässt den Abzug scheitern

Ist es einem Arbeitnehmer überlassen, wie er an einer betrieblich erwünschten Fortbildungsmaßnahme teilnimmt (hier ging es um einen Sprachkurs "Englisch"), so kann er keine Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ansetzen, wenn er daheim an einem interaktiven Computersprachkurs teilnimmt. Steht ihm auch am Arbeitsplatz ein eigener Schreibtisch zur Verfügung, so sei das ein "anderer Arbeitsplatz" im Sinne des Einkommensteuergesetzes, der einen Werbungskosten-Abzug nicht zulasse, so der Bundesfinanzhof. Das gelte sogar dann, wenn er das Computerprogramm für den interaktiven Sprachkurs nicht auf dem Firmen-PC installieren dürfe und außerdem der firmenseitige Arbeitsplatz für diese Tätigkeit "zu laut" sei. Der Arbeitnehmer hätte sich nämlich durchaus an seinem Arbeitsplatz fortbilden können - nur eben nicht "in der von ihm als nützlich erachteten Form". (BFH, VI R 91/10 vom 05.10.2011)

 Lexikon

Steuer

Von einfachen Erklärungen profitieren. Jeweils über 1200 Fachbegriffe werden hier für Sie im Detail erläutert - mit vielen praxisrelevanten Beispielen, Tabellen und Übersichten. Unsere Fachredakteure aktualisieren für Sie die Beiträge quartalsweise.