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Quellensteuer: Höherer Satz auf portugiesische Dividenden Zur Jahresmitte hat Portugal den Quellensteuersatz bei Dividenden auf 21,5 Prozent erhöht, nachdem er zuvor bei 18 Prozent lag. Damit erhalten deutsche Aktionäre von der Gewinnausschüttung ab Juli 2010 lediglich 78,5 Prozent überwiesen und der Restbetrag bleibt gleich beim ausländischen Fiskus hängen. Diese Auslandsabgabe auf Dividenden tangiert deutsche Anleger nur dann nicht, wenn der Tarif maximal 15 Prozent beträgt. Diesen Höchstsatz verrechnet die Bank nämlich sofort mit der Abgeltungsteuer und behält nur noch die verbleibende Differenz fürs heimische Finanzamt ein. Somit fallen dann nur 10 statt 25 Prozent Abgeltungsteuer an, insgesamt nicht mehr als bei Ausschüttungen deutscher Aktiengesellschaften. Besitzer von Aktien aus Portugal bleiben hingegen auf 6,5 Prozent Quellensteuer sitzen. Dieser Betrag lässt sich zwar beim portugiesischen Fiskus auf Antrag erstatten. Doch die Mühe machen sich Kleinaktionäre kaum, sodass es zu einer endgültigen Minderung der Nettodividende kommt. Grundsätzlich können sich deutsche Aktionäre die Quellensteuer oberhalb der 15 Prozent nahezu weltweit auf Antrag vom jeweiligen Staat erstatten lassen. So steht es zumindest in den Doppelbesteuerungsabkommen. Hierfür sind jedoch umfangreiche Formalitäten erforderlich, bei exotischen Ländern kaum lösbar. Um das Verfahren zu beschleunigen, lassen sich die Banken von ihren Kunden oft eine Vollmacht für die Erstattungsformalitäten geben. Die wenden sich dann ans Wohnsitzfinanzamt und die ausländischen Behörden. Zumeist muss der Anleger dieses kundenfreundliche Procedere aber bei seiner Bank selber in Gang setzen. Zwischen zehn und 20 Euro berechnen die Institute für diese Hilfestellung bei kooperativen Ländern. Liegt die Dividenden unter 200 Euro, macht es wenig Sinn, die anteilige Quellensteuer über diesen Weg erstatten zu lassen. Der im Inland nicht anrechenbare Teil muss schon über den Gebühren liegen. Andere Staaten als Portugal sind da anlegerfreundlicher. So muss etwa für USA, Japan, die Niederlande oder Finnland überhaupt kein Geld grenzüberschreitend beantragt werden und Großbritannien, Irland sowie Südafrika erheben erst gar keine Quellensteuer und überweisen die Dividende brutto nach Deutschland. Steuerregeln, die aus Renditesicht für oder gegen einzelne Länder sprechen können. Aber auch die Verrechnung über die heimische Bank gelingt nicht immer. Liegen die Auslandsdividenden zusammen mit den übrigen Kapitaleinnahmen unter dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro im Jahr, verpufft die Quellensteuer. Die Auslandsabgabe kann nämlich nicht im folgenden Jahr berücksichtigt werden, selbst wenn die Erträge dann üppiger ausfallen. << Zurück Pfiffige Steuer-Spar-Modelle: Steuer//Spar//Tipps!
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