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2004: Steueränderungen im Überblick (Val) Die Steueränderungen für das Jahr 2004 sind jetzt absehbar - auch wenn die Regierung noch um die eigene Mehrheit im Bundestag am kommenden Freitag zittern muss. Der in letzter Minute entdeckte "Rechenfehler" der Koalition wird mit einer höheren Schuldenfinanzierung der vorgezogenen Steuerreform kompensiert. Statt zu 25% wird die Reform jetzt zu 30% durch Schulden finanziert. Was wird sich nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuß für den Bürger und was für den Unternehmer ändern? Hier die wichtigsten Punkte: (in der Auflistung nicht enthalten sind die Änderungen des bereits verabschiedeteten Steueränderungsgesetzes 2003) Bürger: Absenkung der Steuertarife: Der Grundfreibetrag wird wie von der Bundesregierung geplant auf 7.664 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz beträgt 16% (statt vorgesehenen 15 %) und der Spitzensteuertarif 45% (statt geplanten 42 %). Der reduzierten Besteuerung stehen folgende Subventionsstreichungen bzw. Steuererhöhungen gegenüber: Die Entfernungspauschale wird auf 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem Veranlagungszeitraum 2004 reduziert. Damit fällt die Minderung nicht so hoch aus, wie zunächst im Gesetzgebungsverfahren mit einem Betrag von 0,15 Euro vorgesehen. Sowohl für Alt- als auch Neubauten wird weiterhin eine Eigenheimzulage gewährt, die ab 2004 1% der Bemessungsgrundlage von 125.000 Euro, also maximal 1.250 Euro, beträgt. Ausbauten und Erweiterungen werden nicht mehr gefördert. Genossenschaftsanteile werden nur noch dann weiterhin gefördert, wenn die Immobilie eigengenutzt wird. Die Kinderzulage beträgt ab 2004 800 Euro. Die Einkunftsgrenzen - als Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage - werden auf 70.000 Euro für eine einzelveranlagte Person und auf 140.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten gesenkt. Es ist entgegen der heute geltenden Regelung allerdings nur noch auf die Summe der positiven Einkünfte abzustellen. Die Tabaksteuer wird ab 1. März 2004 drei Mal in sechsmonatigen Abständen um jeweils 1,2 Cent pro Zigarette erhöht. Mit den Einnahmen sollen versicherungsfremde Leistunge der Krankenkassen finanziert werden. Unternehmer: Verlustvorträge können ab dem Veranlagungszeitraum 2004 in den Folgejahren bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro (laut Gesetzentwurf nur 100.000 Euro) unbeschränkt von positiven Einkünften abgezogen werden. Darüber hinaus gehende positive Einkünfte dürfen bis zu 60% mit Verlustvorträgen verrechnet werden (laut Gesetzentwurf nur 50%). Im Ergebnis kommt es somit zu einer Mindestbesteuerung von 40% der im Veranlagungszeitraum erzielten Einkünfte. Entgegen den ursprünglichen Regiergungsplänen bleiben Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten von der Gewerbesteuer verschont. Alle: Das sogenannte Steueramnestiegesetz kommt: Steuersünder erhalten ein großzügiges Angebot. Denn ab 1.1.2004 kann eine strafbefreiende Erklärung abgegeben werden. Abweichend vom Gesetzentwurf müssen jedoch die nacherklärten Einnahmen durch die Angabe der Einnahmequelle und des Veranlagungszeitraums spezifiziert werden. Spätmelder zahlen im ersten Quartal 2005 35% gegenüber 25% bei Erklärung im Jahr 2004. << Zurück Pfiffige Steuer-Spar-Modelle: Steuer//Spar//Tipps!
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