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Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliches
Außergewöhnliche Belastungen lassen sich von der Steuer absetzen. Ob Krankheitskosten, Pflegekosten,
Haushaltshilfen, Kinderbetreuung oder Behinderung. Sogar die Scheidung kann zu steuerrechtlich relevanten
außergewöhnlichen Belastungen führen. Wir haben wir für Sie zahlreiche Urteile,
Nachrichten und Ratgeber zu diesen Posten
zusammengestellt.
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